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Spenden

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Spendennachweis

Für geleistete Spenden bis zu 300 Euro akzeptiert das Finanzamt einen vereinfachten Nachweis Ihrer Spende. Reichen Sie dafür beim Finanzamt einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis der Bareinzahlung bzw. eine Buchungsbestätigung ein, auf dem Ihre Spende aufgeführt ist.

Fügen Sie außerdem einen Freistellungstext gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 EstDV bei. Diesen Freistellungstext haben wir für Sie vorbereitet. Sie finden ihn hier als Download.

Für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung über 300 EUR benötigen wir den vollständigen Namen und Adresse (Straße mit Hausnummer, PLZ und Wohnort) des Spenders. Bitte teilen Sie uns in dem Fall die erforderlichen Informationen per E-Mail an kassenwart-wildgatter©gmx.de mit.